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   OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01   

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https://dejure.org/2002,4210
OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 9 UF 440/01 (https://dejure.org/2002,4210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Ehegatten; Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Unterhaltsansprüche als Teil der Insovenzforderungen; Änderung der Steuerklasse bei Verringerung von Einkommen; Berücksichtigung des Vorliegens einer ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 40, 89
    Unterbrechung eines Unterhaltsverfahrens durch Insolvenzverfahren nur für Rückstände bei Eröffnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 35 36
    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 60
  • FamRZ 2003, 1033
  • FamRZ 2003, 109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das fiktive Einkommen der Klägerin ist nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2001, 986 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2002, 43), als Surrogat für die frühere, die Ehe prägende Haushaltstätigkeit in die Differenzmethode einzustellen.
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Beim Trennungsunterhalt ist insoweit maßgebend, dass die Ehegatten an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Scheidung teilhaben (BGH FamRZ 1990, 283 ff., 285), weshalb sie regelmäßig von der Entwicklung während der Ehe bis zu deren Auflösung in gleichem Maße betroffen sind; Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die erst nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eingetreten sind, beeinflussen daher die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse, es sei denn, dass sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (BGH FamRZ 1986, 244 ; Wendl/Staudigl/Pauling, aaO., § 4 Rdn. 36).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das folgt hinsichtlich des Kindesunterhalts daraus, dass sich die Lebensstellung von Kindern -angesichts deren wirtschaftlicher Unselbständigkeit- nach der jeweiligen Lebensstellung ihrer Eltern richtet (BGH FamRZ 1996, 160).
  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Beim Trennungsunterhalt ist insoweit maßgebend, dass die Ehegatten an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Scheidung teilhaben (BGH FamRZ 1990, 283 ff., 285), weshalb sie regelmäßig von der Entwicklung während der Ehe bis zu deren Auflösung in gleichem Maße betroffen sind; Veränderungen der Einkommensverhältnisse, die erst nach der Trennung der Ehegatten bis zur Scheidung eingetreten sind, beeinflussen daher die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse, es sei denn, dass sie auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruhen (BGH FamRZ 1986, 244 ; Wendl/Staudigl/Pauling, aaO., § 4 Rdn. 36).
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01

    Nachehelicher Unterhalt; Trennungsunterhalt; Scheidung; Einkommensveränderung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Das fiktive Einkommen der Klägerin ist nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2001, 986 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2002, 43), als Surrogat für die frühere, die Ehe prägende Haushaltstätigkeit in die Differenzmethode einzustellen.
  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 45/89

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch bei Teilerwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Bei der Ermittlung dieses Einkommens ist die durch die Änderung der Steuerklasse III auf I verursachte Verringerung der Nettoeinkünfte des Beklagten ab Januar 2002 zu berücksichtigen, weil für die Unterhaltsbemessung immer die tatsächlich gezahlten Steuern maßgebend sind (gefestigte Rechtsprechung des BGH; vgl. z.B. FamRZ 1991, 304 ).
  • OLG Schleswig, 15.05.2001 - 8 UF 60/00

    Insolvenzeröffnung und Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (ebenso OLG Naumburg OLGR 1998, 292; OLG Schleswig OLGR 2001, 422).
  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 9 WF 50/01

    Betreuungsunterhalt für einen das gemeinsame Kind betreuenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01
    Da die Kinder im Juli dieses Jahres ihr 11. Lebensjahr vollenden werden, erfordert deren Betreuung nicht mehr die ständige häusliche Anwesenheit der Klägerin, so dass ihr eine - in der Zeiteinteilung oft flexibel zu handhabende - geringfügige Tätigkeit möglich ist (vgl. Senat FamRZ 2001, 1617 ).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels:

    Das ist der Fall für alle vor Verfahrenseröffnung fälligen, aber noch nicht erfüllten Unterhaltsforderungen (Unterhaltsrückstände, Senatsurteil BGHZ 162, 234 = FamRZ 2005, 608, 609 ff.), wobei dies auch insoweit gilt, als die Periode, auf die sich der Unterhaltsanspruch bezieht, bei Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig abgelaufen ist (OLG Koblenz FamRZ 2003, 109; OLG Naumburg FamRZ 2004, 1975).
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des

    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).

    Es besteht keine Rechtfertigung dafür, einem Unterhaltsgläubiger die (weitere) Durchsetzung seiner laufenden Ansprüche zu verwehren, nur weil sie mit Rückständen verbunden in einem Prozess geltend gemacht worden sind (ebenso OLG Koblenz OLGR 2002, 386, 387).

    Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil (OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422; a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8; Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18)).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02

    Insolvenzverfahren; Unterhaltsprozeß; Bedarf; Insolvenzverfahren

    Hierzu zählen auch die im Zeitpunkt der Öffnung rückständigen Unterhaltsansprüche, weshalb diese vom Insolvenzverfahren erfasst werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zahlung der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/00

    Insolvenzverfahren, Unterhaltsprozeß; Bedarf, Insolvenzverfahren

    Hierzu zählen auch die im Zeitpunkt der Öffnung rückständigen Unterhaltsansprüche, weshalb diese vom Insolvenzverfahren erfasst werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

    Da das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren somit nicht die Insolvenzmasse betrifft, wird auch ein zur Zahlung der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nicht unterbrochen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, Seite 109 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03

    Unterhaltsrecht: Unterbrechung des Unterhaltsrechtsstreits bei Insolvenzeröffnung

    Betreffend die Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtsstreit fortzuführen, denn insoweit ist keine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO eingetreten (ebenso OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31 und 2003, 109; a.A. Zöller / Greger, ZPO-Kommentar, 23. Aufl., § 240 Rnr. 8 und MK-Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 240 Rnr.18 unter Hinweis auf BGH NJW 1966, 51).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 20 VA 5/08

    Akteneinsicht: Anspruch eines Unterhaltsgläubigers auf Einsicht in die

    Wie § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO klarstellt, sind sie weiterhin einklagbar und unterliegen der Einzelzwangsvollstreckung in das insolvenzfreie Schuldnervermögen (vgl. neben den Nachweisen im angefochtenen Beschluss: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht/Lüdtke, 2. Aufl., § 40 Rz. 7 ff., 13 ff.; Braun/Bäuerle, InsO, 3. Aufl., § 40 Rz. 10; Keller NZI 2007, 143; OLG Nürnberg ZInsO 2005, 443; OLG Koblenz ZInsO 2002, 832).
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des

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  • OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03

    Bedarfsbemessung; Berücksichtigung; Ehegattenunterhalt; Ehescheidung;

    Denn dies gilt jedenfalls nicht für Unterhaltsforderungen, die nicht einheitlich, sondern laufend aufgrund eines familienrechtlichen Tatbestandes neu entstehen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 109 ff.; OLG Naumburg InVo 1999, 283; vgl. weiter Weisbrodt FamRZ 2003, 1240; Hoppenz FF 2003, 158 ff; Kleffmann FuR 2004, 9, 15).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7138
OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01 (https://dejure.org/2002,7138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2002 - 3 U 11/01 (https://dejure.org/2002,7138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 3 U 11/01 (https://dejure.org/2002,7138)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Autohaus; Jahreswagenvermittlung; Fahrzeugbesichtigung; Arglistiges Verschweigen; Unfallbedingte Mängel; Anhaltspunkte für Unfallschäden; Mangeloffenbarung; Stillschweigende Zusicherung

  • Judicialis

    BGB § 433; ; BGB § 463; ; BGB § 459; ; BGB § 476; ; BGB § 826

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 433 § 463 § 459 § 476 § 826
    Schadensersatzanspruch eines Autokäufers, der einen Wagen unbesehen von einem Verkäufer erwirbt, der das Fahrzeug unbesehen von einer Jahreswagenvermittlung angekauft hat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Keine Haftung für Unfallvorschaden bei Jahreswagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95

    Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
    Der BGH hat einen Abtretungsanspruch bei einem Grundstückskauf im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung bejaht ( NJW 1997, 652 ).
  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96

    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
    Diese Frage braucht vorliegend indes ebensowenig entschieden zu werden wie die Frage, ob dem Kläger gegenüber dem Erstverkäufer ein Anspruch aus § 826 BGB zusteht (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 1997, 2121, 2121; OLG München DAR 1999, 506 ), da diese Ansprüche nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind.
  • OLG München, 16.06.1999 - 15 U 5773/98

    Interpretation des Rechtsbegriffs der "groben Fahrlässigkeit" in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
    Diese Frage braucht vorliegend indes ebensowenig entschieden zu werden wie die Frage, ob dem Kläger gegenüber dem Erstverkäufer ein Anspruch aus § 826 BGB zusteht (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 1997, 2121, 2121; OLG München DAR 1999, 506 ), da diese Ansprüche nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind.
  • OLG Hamm, 27.03.1974 - 20 U 281/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
    Die Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation sind in der Rechtsprechung in den Fällen der sogenannten Käuferkette diskutiert worden (vgl. OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581 jeweils zum Gebrauchtwagenverkauf ).
  • OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98

    Erklärung des Verkäufers zu Vorschäden eines gebrauchten Kfz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
    Eine Zusicherung liegt vor, wenn aus der Sicht des Käufers der Verkäufer das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft gewährleisten und für die Folgen ihres Fehlens einstehen will ( OLG Köln NZV 1999, 381 ).
  • OLG München, 20.03.1980 - 27 W 22/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01
    Die Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation sind in der Rechtsprechung in den Fällen der sogenannten Käuferkette diskutiert worden (vgl. OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581 jeweils zum Gebrauchtwagenverkauf ).
  • LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 5 O 385/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeuges mit

    Ungeachtet dessen, dass das zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.01.2002 (Az. 3 U 11/01 - juris) die Frage des Vorliegens eines Anspruchs gemäß § 826 BGB offen lässt und die in den weiteren Entscheidungen in Rede stehenden Sachverhalte nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar sind, können diese Gerichtsentscheidungen nicht überzeugen, weil dort die Annahme der Sittenwidrigkeit der jeweiligen Handlung stets ohne nähere Begründung konstatiert wird, ohne auf die unter lit. a) im Einzelnen dargestellten Anforderungen und Voraussetzungen nur ansatzweise einzugehen.
  • OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05

    Haftung des Verkäufers im Rahmen sogenannter Käuferketten beim Verkauf von privat

    Eine derartige Verlagerung des Schadens auf einen Dritten findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2002, 163 - 164; OLG Hamm NJW MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - 17 U 9/02

    Nachträgliche Beseitigung von unfallbedingten Lackschäden an einem

    Grundsätzlich ist der Fachhändler gebrauchter Fahrzeuge nur verpflichtet, konkreten Anhaltspunkten für einen Schaden oder einen früheren Unfall des Fahrzeugs nachzugehen; nur wenn er damit rechnet, ein Unfallfahrzeug vor sich zu haben, hat er den Käufer auf den Verdacht eines Schadens hinzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Zivilsenat, Urteil vom 18. Januar 2002 - 3 UF 2001 - DAR 2002, 163; OLG Bamberg, Urteil vom 11. Dezember 2000, 4 U 159/2000 DAR 2001, 455).
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